Donnerstag, 23. Juli 2009

Der Umgang mit Spaßbietern. So gehts nicht mein Freund!

Wie gehe ich mit Spassbietern um?Wiedererwartend hat ein Spaßbieter meine Auktion zu nichte gemacht. Wie geht man mit solchen eBayern um? Meldung eines nichtbezahlten Artikels und gut? NEIN! Wir gehen ein Schritt weiter. Der Bieter wird nach Ablauf der Frist negativ bewertet und erhält einen dazugehörigen Kommentar. Um einer negativen Rachebewertung aus dem Wege zu gehen, bewertet man erst kurz vor Ablauf der Galgenfrist, sprich 3 Monate. Also, Datum merken der ausgelaufenen Auktion 90 Tage und am 89 Tag, Abends negativ bewerten! Rachebewertungen sind das Letzte, wenn man sich eine unberechtigt einfängt, nur weil man mal die Wahrheit herausgelassen hat. Zurückstecken, nur weil man sein Profil nicht gefährden will ist auch verkehrt. Man sollte diesen Bietern das Handwerk legen. Nur hilft eine negative Bewertung nicht viel, kann aber unterstützen.Wie melde ich einen nicht bezahlten Artikel?Über Ebay das Tool Unstimmigkeiten Online klären aufrufen und der Erklärung folgen. In der Regel weird ein kurzes Formular durch anklicken vervolständigt und man muss 7 Tage bis zur Gutschrift der Angebotsgebühr warten. Einschalten dieses Tools kann man bis zu 45 Tage nach Ablauf der Auktion. Der Spaßbieter wird schriftlich über Ebay ermahnt und kann dazu Stellung nehmen. Egal ob er es macht oder nicht, er kann trotzdem Bewertungen abgeben und entgegennehmen. Ob das gut ist oder nicht, entscheiden hier andere.Update vom 29.06.08Das Bewertungssystem hat sich ja vor kurzem geändert, so dass Verkäufer keine Negativbewertung mehr aussprechen können. Als Käufer muss nun auch die Galgenfrist nicht mehr eingehalten werden, da der Verkäufer ja erst gar nicht negativ bewerten kann. Schade nur für die Verkäufer, die nichtzahler auch nicht negativ bewerten können. Da es ja auch reine Käufer bei ebay gibt, dürfte es in Zukunft schwer fallen solche Leute herauszufiltern. Also, warten wirs mal ab.

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